Da hast Du natürlich Recht, aber beim Wettbewerbsrecht kommt es weniger auf das Design als auf den direkten Wettbewerb an.
Häufig wird ja aber gerade beim Wettbewerber abgekupfert.
Wenn der Wettbewerber das Design aber selbst erstellt hat (und wann kann man das schon ausschließen), dann wäre die direkte Übernahme unzulässig, auch wenn kein urheberrechtlicher Schutz in Frage kommt (was häufig der Fall sein dürfte).
http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__4.html
der Not-Nagel der Designer