Alex: Wie weit darf ein Design einem anderen ähnlich schauen ?

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Das österreichische UWG formuliert es in §9 (3) ein bisschen ausführlicher als das Deutsche (§5) - Geschäftspapiere, Ausstattung von Waren (aber auch die Geschäftsausstattung) sind durch das Wettbewerbsrecht geschützt.

Hierunter fällt auch Software, die ja ansonsten eher schlecht geschützt ist (kein Softwarepatent, ...)

Oftmals ist also das UWG der einzige Weg, um an sein Recht zu kommen. Das Urheberrecht greift ja nur ab einer bestimmten Schöpfungshöhe...

Gruß
Alex