Hi!
(3) Im Übrigen behalten Autoren die Rechte an Ihren Texten. (Erklärung: natürlich dürfen sie eigene geschriebene Texte auch auf ihrer Seite oder sonstwo veröffentlichen und damit anstellen was sie wollen, z.B. bei Artikeln)
Nach meinem Verständnis des Urheberrechts müsste der Text des Autors dann aber ein Werk sein, also eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht haben und klar abgrenzbar sein. Das Mitarbeiten am allgemeinen Werk, auch wenn er ganze Seiten zu Wiki-Lemmata schreibt, dürfte das nicht erfüllen. Und schon gar nicht, wenn er nur kleine und kleinste Änderungen vornimmt. Bei allen "nur mitgearbeiteten" Texten tritt er ja sowieso schon die Verwertungsrechte zugunsten von CC-BY-ND/CC-BY-SA ab.
Dieser dritte Punkt sollte meiner Meinung nach nicht nur "_z.B._ für Artikel" gelten, sondern gerade für diese und Vergleichbares. Wenn man - vor allem bei namentlicher Nennung - einen Artikel verfasst, bei dem es um eine Meinung geht, sähe ich es als nicht besonders günstig an, wenn jederman dieser Meinung die Wörter im Munde umdrehen kann. Trotz Wiki müsste es dann auch noch einen nichteditierbaren Bereich geben oder zumindest müsste der Autor diesen seinen Artikel sperren können. Wobei das nicht im Bereich der Referenz geschehen sollte sondern eben nur in einem zusätzlichen Artikelbereich geschehen darf. (Bezüge von und zu betreffenden Lemmata kann man ja durch Hin-und-Her-Verlinkungen herstellen, aber das ist ja kein primär rechtliches Thema.)
Lo!