Sven Rautenberg: Computeranlage absetzten, Umtausch

Beitrag lesen

Moin!

Hi, ich habe mir Ende letzten Jahres bei einem Hardwarehändler für gutes Geld etwas Technik gekauft. Diese kann ich absetzen da selbstständig.  Nun kann ich das Zeug nicht gebrauchen, weil es Schrott ist. D.h. es funktioniert nicht richtig. Der Händler ist auch so nett, und überweist mir das Geld zurück.

Nun die Frage:
Wenn ich mir jetzt neues Gerät kaufe, kann ich das dann wohl erst auch dieses Jahr absetzen, oder? D.h., die Ausgabe kann ich nicht für letztes Jahr geltend machen?

Da unwahrscheinlich ist, dass diese "Technik" weniger als 150 Euro kostet und daher als geringwertiges Wirtschaftsgut zu behandeln ist, klärst du die Frage, welcher Zeitraum für die Abschreibung anzusetzen ist, am besten mit deinem Steuerberater. Für Computer und Laptops sind das beispielsweise drei Jahre.

Beachte auch, dass dir durch die Rücknahme des Kaufs wieder Geld zugeflossen ist. Diese Buchung ist sowohl relevant für die Umsatzsteuer, als auch für deinen Gewinn.

- Sven Rautenberg