Hello,
frag doch einfach die rechtsnachfolgefirma, ob du darfst, das ist am sichersten ;)
... wenn die denn selber überhaupt "die Rechte" innehat. Die Rechte müssen nämlich gar nicht gebunden in einer Hand liegen, sondern können teilweise auch Fotograf, Agentur, usw. gehören. Das wäre in DE gar nicht ungewöhnlich.
Und dann kommt in DE auch das Wettbewerbsrecht hinzu, was der ursprünglichen Firma den eigentlichen Hebel auf Verbreitung des Prospektes durch Andere darstellt.
Da müsste man jetzt erst einmal wissen, nach welchem Urheberrecht oder vergleichbaren Rechten es ginge.
Man hätte dann ggf. auch innerhalb eines Berichtes/Artikels presserechtliche Freiheiten, die eine Abbildung gestatten würden.
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg