Moin!
Hi,
gerade wollte ich mich für das e-Post-Verfahren anmelden und musste feststellen, dass hiefür zwingend eine Mobilfunknummer anzugeben ist.
Dies halte ich für eine krasse Diskriminierung der "Immobilen".
Oder sollte ich der Einzige sein, der über kein Mobilfunktelefon verfügt?
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der E-Post sind sowieso haarsträubend. https://www.epost.de/adressreservierung/footer/rechtliches/agb.html
Die Post geht hinsichtlich der elektronisch zugestellten Post davon aus, dass du die Briefe am nächsten Tag wahrnimmst (AGB Kapitel 1, Punkt 6.3) - egal ob du dich einloggst, oder nicht, das Ding gilt als erfolgreich zugestellt. Dummerweise ist es mit der Weitergabe des Passworts an die Urlaubsvertretung wieder etwas schwieriger, denn diese Daten hat man geheim zu halten (AGB Kapitel 1, Punkt 6.5). Und da zur Autorisierung von Transaktionen eine SMS an das Mobiltelefon gesendet wird, wird es sowieso technisch schwierig, die Urlaubsvertretung an das Konto zu lassen, denn dazu muss man sich von seinem Handy trennen.
Die bindende Rechtswirkung entfaltet so eine EPost allerdings nicht wirklich, denn dazu gibt die Post keine Garantien (AGB Kapitel 1, Punkt 6.2), sondern belässt das im Verantwortungsbereich des Nutzers.
Mit anderen Worten: Viel Lärm um nichts. Und richtig teure EMails (0,55 Cent für 20 MB). Papierausdruck plus Briefzustellung wäre da zwar inklusive (bis zu drei Seiten), aber man fühlt sich doch spontan an die vergoldeten Bits von SMS-Datenverkehr erinnert, so (gefühlt) teuer klingt das.
- Sven Rautenberg