Alex: Rechte an Webseite, wenn Unternehmen schließt

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Hallo,

Nutzungsrechte: Du sagst selbst, Du hast "alle Rechte" an den Ex-Kunde abgegeben. Er kann diese also weiter verkaufen, es sei denn "alle Rechte" umfasst nicht "alle Rechte". Letzteres ist ohnehin fraglich weil Du - je nach Vertrag - noch Rechte als Autor haben kannst.

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Mir hat mal ein im Urheberrecht erfahrender Anwalt gesagt, dass man in so gut wie keinem Fall alle abtretbaren Rechte abtritt, die man als Urheber hat, wenn man sich im Vertrag wirklich nur auf "alle Rechte" bezieht und diese nicht gesondert aufführt.

Er hat nicht nur je nach Vertrag noch Rechte sondern 100%. Er kann als Urheber bestimmte Urheber-Persönlichkeitsrechte nicht abtreten.

Welche Rechte hast Du?
Du hast uns mit einer NULL-Information versorgt und stellst schwierige Fragen. Selbst Deine Frage müssen wir erraten. Die Antwort ist also "42" und um die gestellte Frage herauszubekommen müsste wohl ein Supercomputer gebaut werden, der annähernd kugelförmig ist, einen Umfang von 40.000 Kilometern hat und auf dem affenähnliche Wesen herumhüpfen die sich für intelligent halten. Letzteres aber nur weil sie nicht wissen, dass sie nur Routinen eines gewaltigen Programmes sind.

Da stimme ich voll zu. Die Frage lässt sich so mit Sicherheit nicht beantworten.

Gruß
Alex