Namen und Logos unterfallen dem Markenrecht. § 23 I MarkenG schreibt klar vor, dass im Rechtsverkehr die Verwendung der Marke nicht verbieten kann, solange diesen nicht den guten Sitten widerspricht (also beispielsweise eine vorsätzlich irreführende Verwendung darstellt).
Gruß, LX
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RFC 1925, Satz 2: Egal, wie fest man schiebt, ganz gleich, wie hoch die Priorität ist, man kann die Lichtgeschwindigkeit nicht erhöhen.
RFC 1925, Satz 2: Egal, wie fest man schiebt, ganz gleich, wie hoch die Priorität ist, man kann die Lichtgeschwindigkeit nicht erhöhen.