Shark: Telefon über den PC laufen lassen

Hallo!

Da ihr mir vorhin gut geholfen habt, will ich euch nochmal nerven:

Kann man eigentlich sein Telefon irgendwie über den oder bzw. über irgendeinen PC oder Router laufen lassen und dann durch entsprechende Programmierung z.B. bei Anrufen von einer bestimmten Nummer zu bestimmten Zeiten bestimmte Tonbänder abzuspielen, Nummern weiterzuleiten, Gespräche zu loggen (wann, welche Nummer, wie lange) und aufzunehmen usw.?

Gibt es da was? Geht "Asterik" oder so in die richtige Richtung für eine Privatperson?

Vielen Dank!

  1. Hi!

    Geht "Asterik" oder so in die richtige Richtung für eine Privatperson?

    Ja. Es kommt auf deine genauen Anforderungen an. IP-Telefon ist am einfachsten, ansonsten brauchst du noch eine Hardware, die den POTS-Anschluss in den Rechner bringt und vielleicht auch noch einen Anschluss für ein POTS-Telefon bereitstellt. Und bedenke, dass der PC dann (und mit Linux) ständig laufen muss.

    (POTS = plain old telephone system)

    Lo!

  2. Hello,

    Da ihr mir vorhin gut geholfen habt, will ich euch nochmal nerven:

    Kann man eigentlich sein Telefon irgendwie über den oder bzw. über irgendeinen PC oder Router laufen lassen und dann durch entsprechende Programmierung z.B. bei Anrufen von einer bestimmten Nummer zu bestimmten Zeiten bestimmte Tonbänder abzuspielen, Nummern weiterzuleiten, Gespräche zu loggen (wann, welche Nummer, wie lange) und aufzunehmen usw.?

    Da gibt es inzwischen sehr leistungsfähige Entwicklungstendenzen bei den Fritz-Boxen.

    Außerdem gibt es den Nachfolger von "CAPI Butler" für ISDN-Anlagen. Vielleicht hat das alte Original auch noch jemand herumfliegen. Auerswald-Kunden konnten das eine Zeit lang günstig dazukaufen.

    Aktuelle Info bitte selber erfragen bei http://www.voxtron.com/dnn514.de/Default.aspx?tabid=112

    Und wenn Du Dir eine Telefonanlage von AGFEO leisten möchtest, dann kannst Du sogar dein eigenens Telefonnetz übers Internet aufbauen. Diese Anlagen sind inzwischen führend für kleine verteilte Firmen, die also an Ort A 20 Teilnehmer benötigen, an Ort B 20 Teilnehmer, an Ort C 10 Teilnehmer usw. und nach außen und innen verhält sich alles so, als säßen die Leute alle in einem Gebäude.

    Anrufbeantworter, Anrufmaschinen, usw. können die schon lange.

    Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

    Tom vom Berg

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    / \ Nur selber lernen macht schlau
    http://bergpost.annerschbarrich.de
  3. ...  Gespräche [...] aufzunehmen

    Beachte dabei unbedingt § 201 StGB!

    1. ...  Gespräche [...] aufzunehmen

      Beachte dabei unbedingt § 201 StGB!

      Gilt das auch, wenn ich die Gespräche aufnehme, verschlüsseln lasse (mit meinem öffentlichen Schlüssel) und sie in regelmäßigen Abständen (jede Woche) lösche?

    2. Hello,

      ...  Gespräche [...] aufzunehmen

      Beachte dabei unbedingt § 201 StGB!

      Definiere bitte 'befugt' und 'unbefugt'.
      Es steht da ja nicht 'ohne Einwilligung des Aufgezeichneten'.

      Befugt zur Aufnahme ist mMn jeder Inhaber eines Telefons, der darauf angerufen wird, aber meine Meinung zählt da bestimmt nicht. Was man dann damit später machen darf, steht sicher auf einem anderen Blatt.

      Es ist schon lange üblich, dass man seinem Anrufer dann am Anfang sagt: 'ich stelle mal laut', oder 'das Gespräch wird aufgezeichnet'...

      Dann werden z.B. Zeugenaussagen für Telefonate auch akzeptiert.

      Es würde mich also wirklich interessieren, wie das 'unbefugt' hier zu werten ist. Wer erteilt die Befugnis?

      Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz

      Tom vom Berg

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