Hello,
... Gespräche [...] aufzunehmen
Beachte dabei unbedingt § 201 StGB!
Definiere bitte 'befugt' und 'unbefugt'.
Es steht da ja nicht 'ohne Einwilligung des Aufgezeichneten'.
Befugt zur Aufnahme ist mMn jeder Inhaber eines Telefons, der darauf angerufen wird, aber meine Meinung zählt da bestimmt nicht. Was man dann damit später machen darf, steht sicher auf einem anderen Blatt.
Es ist schon lange üblich, dass man seinem Anrufer dann am Anfang sagt: 'ich stelle mal laut', oder 'das Gespräch wird aufgezeichnet'...
Dann werden z.B. Zeugenaussagen für Telefonate auch akzeptiert.
Es würde mich also wirklich interessieren, wie das 'unbefugt' hier zu werten ist. Wer erteilt die Befugnis?
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg