<Auch kein "Hallo">
Hä? Wenn ich bei einem Händler etwas kaufe, dann habe ich 2 Jahre Gewährleistung. Wie soll ich meine Rechte denn wahrnehmen, wenn sich der Händler weigert, mit mir zu kommunizieren?
Dir ist der Unterschied zwischen Zivilrecht (jemanden Verklagen) und Strafrecht (jemanden Anzeigen; dann Anklage durch Staatsanwalt) aber schon klar oder?
Ja, ist er....
Kurfassung von Strafrecht: Strafrecht ist das wovon das Opfer finanziell gesehen nichts hat. Rache kann man damit ausüben. Oder einen Schutz der Allgemeinheit (und damit auch für sich selbst) durch die Präventionsfunktion von Strafen oder durch das Wegsperren von straffällig gewordenen. Durch Geldstrafen hat dann die Staatskasse etwas.
Was du wohl willst ist eine Klage = Zivilrecht. Du willst, dass du deine Maus repariert bekommst, oder?
...und im Prinzip möchte ich beides. Wäre ja toll, wenn der Verkäufer vielleicht einsieht, dass es so nicht geht, sich entschuldigt und mir die Maus ersetzt. Das wäre quasi der "optimale" Ausgang.
Einen Denkzettel verpassen wird aber in diesem Fall nicht gehen bzw. nach Hinten los gehen.
Anzeige: keine Chance meiner Meinung nach (= Wenn etwas passiert dann nur, dass der Händler dich auslacht, oder je nachdem was du alles wem gesagt ahst selbst Anzeigt)
Das ist wohl ein Problem. Naja, er würde mich wohl kaum Anzeigen, wenn ich eine entsprechend dokumentierte Anfrage habe und er mir nicht geantwortet hat. Aber ich denke er wird eher lachen, bzw. das ganze wird einfach verworfen werden. Kann man da denn gar nix machen?