ich betreue eine Internetseite mit einem Gästebuch (GB). Und in dieses GB hat vor ca 2 Jahren jemand etwas reingeschrieben, was dieser Person heute wohl etwas peinlich ist.
Neben all den anderen Überlegungen:
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__42.html
So wird das auch mit Persönlichkeitsrechten gehandhabt. Das könnte eine Anspruchsgrundlage für den Löschwunsch sein, wenn die Überzeugung sich denn gewandelt hat. Wobei eine Anonymisierung statt Löschung grundsätzlich auch möglich wäre.