Moin!
So ziemliche alle Lieder, Filme, Spiele usw. stehen im Usenet zur Verfügung. Wenn man nun hergeht und sich auf einer entsprechenden Webseite anmeldet auf welcher mitlerweile wohl nurnoch eine Anmeldung auf Einladung funktioniert, dann sucht man Beispielsweise nach Film X. Hat man Film X gefunden, läd man eine Datei die sich auf diesen Film bezieht herunter. Startet man diese Datei auf dem lokalen Rechner per Doppelklick so öffnet sich der davor lokal installierte Usenetclient. Dieser Usenetclient verbindet sich anschließend mit dem, für rund 15 Euro angemieteten Server, der aus rechtlichen Gründen in der USA liegen sollte, der Server läd nun den gewünschten Film herunter und transferiert in zum lokalen Rechner.
Hab ich das so richtig verstanden?
Ist das aus rechtlichen Gründen unbedenklich?
Es ist unerheblich, welche verwinkelten Umwege die Daten zurücklegen, um auf deinen Rechner zu kommen: Wenn der Dateninhalt ein urheberrechtlich geschützes Werk darstellt, ist es illegal, wenn du dem Rechteinhaber nichts für die Nutzung bzw. den Besitz bezahlst.
Um es mal mit einem Bild zu umschreiben:
Du kannst mit der Brechstange in ein Elektronikwarenlager einbrechen und dir einen Flatscreen rausholen. Das ist sicher illegal: Du hast hinterher einen Flatscreen, für den du nichts bezahlt hast, und der nicht in dein Eigentum übergegangen ist, weil der Eigentümer dem nicht zugestimmt hat.
Du kannst auch den Lademeister bestechen, dass der beim Ausladen des nächsten LKW einen Karton Flatscreen auf der Laderampe "vergisst", und dann das Reinigungspersonal, dass diesen Karton in den "Müllcontainer" tut, den du dort extra aufstellen hast lassen, und dann lässt du dir den Container nach Hause liefern und hast den Flatscreen auch.
Ist das illegal? Klar, immer noch. Du hast hinterher einen Flatscreen, für den du nichts bezahlt hast, und der nicht in dein Eigentum übergegangen ist, weil der Eigentümer dem nicht zugestimmt hat. Dass der Einbruchdiebstahl nicht stattgefunden hat, weil die Tat in einzelne kleinere Untaten aufgeteilt wurde, ändert nichts an der Tatsache, dass du trotzdem einen unbezahlten Flatscreen besitzt.
- Sven Rautenberg