Klawischnigg: Freie Musik

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Hi there,

Ich habe immer angenommen das bei Kirchenliedern die Schutzrechte schon lange abgelaufen sind. Jedoch habe ich mal gehört das die Kirchen kleine Passagen abändern so das die Lieder wieder unter das Urheberrecht fallen.

Das bedeutet aber nicht, daß Du die urspgl. Version nicht verwenden kannst.

Das erklärt wohl auch warum es möglich ist CDs mit Noten von Kirchenliedern inkl. einer schlechten Software zu gigantischen Preisen zu verkaufen.

Tut es eigentlich nicht. Denn verkaufen kann man es ja, auch wenn es nicht urheberrechtlich geschützt ist.
Klar aber ist, sobald man etwas ändert, hält man Rechte an der geänderten Version. Das bedeutet aber NICHT, daß die nicht geänderte Version nicht mehr gemeinfrei wäre. Stell Dir vor, ich ändere eine Note in allen Mozartwerken und halte plötzlich die Urheberrechte an allem, was Mozart geschrieben hat...;)