Wo? In Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Erst nach der erweiterten Regelung, die meines Wissens immer noch beantragt werden muss.
Gruß, LX
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RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a
RFC 1925, Satz 6a: Es ist immer möglich, einen weiteren Umweg einzufügen.
RFC 1925, Satz 11a: Siehe Regel 6a