Texter mit x: Freie Musik

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Wo? In Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Erst nach der erweiterten Regelung, die meines Wissens immer noch beantragt werden muss.

Von so was habe ich noch nie gehört, weder von 30 Jahren noch von Möglichkeiten der Verlängerung.

§ 64 ist dagegen eindeutig.
"Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers."

Regelungen für Ausübende Künstler u.ä., wo es auch andere Schutzdauern gibt (bei denen auch nichts beantragt werden muß), kommen hier ja nicht in Frage.