Alles, was (fast) beliebige Inhalte im Web darstellen kann, wird mit der 17-Deklaration versehen. Das hat also nichts damit zu tun, dass „Opera pr0n-Software ist,” sondern dass Opera dazu geeignet ist, beliebige Web-Inhalte darzustellen, auch Inhalte, die unter JSchG fallen.
Aha, in Österreich fällt man also mit 17 nicht mehr unter das Jugendschutzgesetz? Die Argumentation ist mehr als schwach - aber das steht so auch im Golem-Artikel ;)