Moin!
ihr geht alle mit mir konform wenn ich sage, die Vorratsdatenspeicherung verstößt aktuell gegen geltendes Recht, so hat das auch das Bundesverfassungsgericht festgestellt.
Soweit alles ok, deine Faktenbenennung ist korrekt.
Bislang wurden also alle Daten 6 Monate gespeichert. Nun sollen die Daten gelöscht werden.
Nein, "alle" Daten wurden nicht gespeichert. Und das "bislang" ist auch falsch, weil das Urteil ja schon ein paar Tage her ist. Und gelöscht sind die Daten mittlerweile auch schon, denn das war die Verfügung des Gerichts.
Findet aktuell eine Speicherung von IP-Adressen, email Verkehr, etc statt?
Aber natürlich. Und zwar genauso, wie schon vor der Vorratsdatenspeicherung, und in genau diesem Umfang: Zu Abrechnungszwecken, zur Erfüllung des Kundenauftrags, und ggf. auch komplett, sofern entsprechende Abhörmaßnahmen von einem Richter genehmigt wurden.
- Sven Rautenberg