Firma / Produkt
Alexander, W.
- recht
Hallo,
ich habe eine Frage zu dem möglichen Konflikt zwischen Firmen- und Produktbezeichnung. Angenommen ich melde eine "UG (haftungsbeschränkt)" an, die "Bogaga Ugaga" heißt. Die Firma soll nur ein Produkt verkaufen, das ebenfalls "Bogaga Ugaga" heißt.
Firma: Bogaga Ugaga UG (haftungsbeschränkt)
Produkt: Bogaga Ugaga
Laut Gesetzgeber muss man bei UG unbedingt das "(haftungsbeschränkt)" Vermerk anhängen, sonst kann man persönlich haftbar gemacht werden. Es stellt sich nun die Frage:
Wie kann man _sicher_ zwischen beiden unterscheiden... Z.B.:
1.) "Bogaga Ugaga Supportforum" oder "Bogaga Ugaga UG (haftungsbeschränkt) Supportforum"
2.) E-Mails, die vom Supportforum versendet werden bzw. der Absender soll heissen "Bogaga Ugaga UG (haftungsbeschränkt)" oder einfach "Bogaga Ugaga UG"?
3.) etc.
Gruß Alexander.
Hallo,
Du mußt unterscheiden zwischen Firmenname "Bogaga Ugaga" und Unternehmensform "UG (haftungsbeschränkt)".
Wenn Du Geschäftspost, Fax oder anderes verschickst oder in anderer formeller Weise als Unternehmen auftrittst musst Du die Gesellschaftsform angeben.
Wenn Du allerdings einen Produktnamen kreierst, hat
das nicht direkt mit der Unternehmensform zu tun und muss nicht angegeben werden.
Problematisch wird es nur, wenn Du bei der Namenserstellung andere Rechte (z.B. Markenrechte) verletzt.
MfG
...
1.) "Bogaga Ugaga Supportforum"
2.)beim Absender musst Du also "UG (haftungsbeschränkt)" nicht angeben. Zu beachten sind aber die vorgeschriebenen Inhalte für Geschäftspost(auch Email -> unter anderem komplette Firmierung "Bogaga Ugaga UG (haftungsbeschränkt)" usw.)!!!
MfG
Hallo,
Du mußt unterscheiden zwischen Firmenname "Bogaga Ugaga" und Unternehmensform "UG (haftungsbeschränkt)".
Das ist gleich in zweierlei Hinsicht falsch:
1. Es gibt keinen "Firmennamen", wenn man im juristischen Kontext redet. Die "Firma" ist der Name. (Firmenname wäre daher wie eine "tote Leiche")
2. In der Firma muss sehr wohl der Rechtsformzusatz (hier UG (haftungsbeschränkt)) geführt werden.
Wenn Du Geschäftspost, Fax oder anderes verschickst oder in anderer formeller Weise als Unternehmen auftrittst musst Du die Gesellschaftsform angeben.
Einfacher und richtiger: Es muss (u.a.) die Firma angegeben werden.
Wenn Du allerdings einen Produktnamen kreierst, hat
das nicht direkt mit der Unternehmensform zu tun und muss nicht angegeben werden.
Problematisch wird es nur, wenn Du bei der Namenserstellung andere Rechte (z.B. Markenrechte) verletzt.
Da stimme ich dir zu. Diese frei wählbare Bezeichnung kann genauso genutzt werden wie die Geschäftsbezeichnung bei einem Einzelunternehmer oder z.B. einer GbR. Man tritt immer unter der Geschäftsbezeichnung in der Werbung und so auf, aber sobald man Verträge abschließt oder Geschäftsbriefe schreibt, muss bzw. sollte auch die Firma bzw. der Name des EInzelunternehmers, ... angegeben werden.
Du siehst, wir sind uns wohl über das Ergebnis sehr einig, aber in juristischen Fragen kommt es oft auf die Details an - da sollte man sich dann mit solchen klaren (falschen) Aussagen eher zurückhalten.
Gruß
alex
Hallo,
Das ist gleich in zweierlei Hinsicht falsch:
- Es gibt keinen "Firmennamen", wenn man im juristischen Kontext redet. Die "Firma" ist der Name. (Firmenname wäre daher wie eine "tote Leiche")
- In der Firma muss sehr wohl der Rechtsformzusatz (hier UG (haftungsbeschränkt)) geführt werden.
Dem kann ich nicht widersprechen.
In der Fragestellung ging es, meiner Meinung nach aber um verschiedene Einsatzgebiete und Unterscheidungsmerkmale eines Unternehmensnamens. Aus diesem Grund wollte ich den Unterschied zwischen der Gesellschaftsform und dem Teil davor (?) als Bestandteile der Firma (hatte ich leider nicht explizit angegeben) darstellen. Bitte erkläre mir doch einmal welche Bezeichnung Du für den Teil der Firma verwendest der sich vor dem enthaltenen Rechtsformzusatz befindet.
Wenn ich jemandem erklären möchte, dass er nicht die Bezeichnung
"Bogaga Ugaga UG (haftungsbeschränkt) Supportforum"
verwenden muss, sondern
"Bogaga Ugaga Supportforum"
ausreichend ist, wenn er beispielsweise eine Grußformel wie
"MfG Ihr Bogaga Ugaga Supportforum"
einsetzt, muss ich ihm doch irgendwie klarmachen, dass er den Teil der Firma vor der Unternehmensform (?) alleinstehend verwenden kann.
Du siehst, wir sind uns wohl über das Ergebnis sehr einig, aber in juristischen Fragen kommt es oft auf die Details an - da sollte man sich dann mit solchen klaren (falschen) Aussagen eher zurückhalten.
Eine falsche Aussage meinerseits kann ich nicht erkennen, abgesehen davon, dass es die Bezeichnung Firmenname so tatsächlich nicht gibt. Die Frage ist doch wohl, ob der Forist hier eine verbindliche Rechtsberatung erwartet oder schnelle Hilfe bzw. eine Antwort die sich nicht im Rahmen von Gesetzestexten bewegt, letzteres findet er nämlich selber im Internet.
Trotz allem hast Du mit Deinem Hinweis auf Detailgenauigkeit Recht, ich werde an mir arbeiten.
MfG
Hallo,
In der Fragestellung ging es, meiner Meinung nach aber um verschiedene Einsatzgebiete und Unterscheidungsmerkmale eines Unternehmensnamens. Aus diesem Grund wollte ich den Unterschied zwischen der Gesellschaftsform und dem Teil davor (?) als Bestandteile der Firma (hatte ich leider nicht explizit angegeben) darstellen. Bitte erkläre mir doch einmal welche Bezeichnung Du für den Teil der Firma verwendest der sich vor dem enthaltenen Rechtsformzusatz befindet.
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Genau, so wäre es richtig ;) Aber du hattest ja geschrieben, dass man zwischen der Firma "Bla" und der Rechtsform "UG (haftungsbeschränkt)" unterscheiden muss. Aber es wäre eben die Firma "Bla UG (haftungsbeschränkt)"...
Wenn ich jemandem erklären möchte, dass er nicht die Bezeichnung
"Bogaga Ugaga UG (haftungsbeschränkt) Supportforum"
verwenden muss, sondern
"Bogaga Ugaga Supportforum"
ausreichend ist, wenn er beispielsweise eine Grußformel wie
"MfG Ihr Bogaga Ugaga Supportforum"
einsetzt, muss ich ihm doch irgendwie klarmachen, dass er den Teil der Firma vor der Unternehmensform (?) alleinstehend verwenden kann.
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Ich würde einfach sagen, dass man in solchen Situationen nicht mit der Firma auftreten muss. Aus diesem Grund kann man dann auch die Firma hernehmen aber z.B. den Rechtsformzusatz weglassen. Das würde ich dann als Geschäftsbezeichnung betiteln - dabei kann man nicht nur Bestandteile der Firma verwenden sondern alles mögliche. (Obwohl man bei einer Geschäftsbrief-E-Mail natürlich schon noch unten eine Signatur mit der richtigen Firma haben sollte, aber das ist ja schon geklärt glaube ich.)
Eine falsche Aussage meinerseits kann ich nicht erkennen, abgesehen davon, dass es die Bezeichnung Firmenname so tatsächlich nicht gibt. Die Frage ist doch wohl, ob der Forist hier eine verbindliche Rechtsberatung erwartet oder schnelle Hilfe bzw. eine Antwort die sich nicht im Rahmen von Gesetzestexten bewegt, letzteres findet er nämlich selber im Internet.
Trotz allem hast Du mit Deinem Hinweis auf Detailgenauigkeit Recht, ich werde an mir arbeiten.
Stimmt, es war nicht weltbewegend falsch, eben nur etwas ungenau. Natürlich sollte man sich generell nicht auf Aussagen in Foren verlassen, wenn es um solche Themen geht. Aber trotzen ist es schön wenn solche eindeutig formulierten Aussagen rechtlich 100% zutreffen. Wenn man sich da nicht sicher ist, sollte man meiner Meinung nach dazuschreiben, dass das nur eine persönliche Meinung ist oder sowas ähnliches...
Bei anderen sieht man sowas natürlich immer eher als wenn man es selbst macht - aber wenn jeder jeden korrigiert dann klappt es am Ende doch :)
Gruß
Alex