Hallo,
Du mußt unterscheiden zwischen Firmenname "Bogaga Ugaga" und Unternehmensform "UG (haftungsbeschränkt)".
Das ist gleich in zweierlei Hinsicht falsch:
1. Es gibt keinen "Firmennamen", wenn man im juristischen Kontext redet. Die "Firma" ist der Name. (Firmenname wäre daher wie eine "tote Leiche")
2. In der Firma muss sehr wohl der Rechtsformzusatz (hier UG (haftungsbeschränkt)) geführt werden.
Wenn Du Geschäftspost, Fax oder anderes verschickst oder in anderer formeller Weise als Unternehmen auftrittst musst Du die Gesellschaftsform angeben.
Einfacher und richtiger: Es muss (u.a.) die Firma angegeben werden.
Wenn Du allerdings einen Produktnamen kreierst, hat
das nicht direkt mit der Unternehmensform zu tun und muss nicht angegeben werden.
Problematisch wird es nur, wenn Du bei der Namenserstellung andere Rechte (z.B. Markenrechte) verletzt.
Da stimme ich dir zu. Diese frei wählbare Bezeichnung kann genauso genutzt werden wie die Geschäftsbezeichnung bei einem Einzelunternehmer oder z.B. einer GbR. Man tritt immer unter der Geschäftsbezeichnung in der Werbung und so auf, aber sobald man Verträge abschließt oder Geschäftsbriefe schreibt, muss bzw. sollte auch die Firma bzw. der Name des EInzelunternehmers, ... angegeben werden.
Du siehst, wir sind uns wohl über das Ergebnis sehr einig, aber in juristischen Fragen kommt es oft auf die Details an - da sollte man sich dann mit solchen klaren (falschen) Aussagen eher zurückhalten.
Gruß
alex