Bernauer: Restaurantbewertung

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Guten Tag,

ich entwickle gerade ein Restaurantbewertung*. Angemeldete (also quasi-anonyme) User können über ein Interface Restaurants/Bars/Kneipen einstellen, beschreiben und bewerten. Nach entsprechender redaktioneller Sichtung des Eintrags wird dieser dann freigeschaltet und somit der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Dieser Aufwand muss sein, damit kein Schindluder getrieben wird.

Nun die Frage:
Person A trägt Wirtshaus B in die Datenbank ein. Wirtshaus B weiss davon aber gar nichts und ist sauer, weil Person A Essen X beanstandet, gleichzeit Essen Y als Delikatesse lobt, was aus der Sicht von B auch nicht zutrifft.

Kann mir Wirtshaus B daraus einen Strick drehen, bzw. mich in irgendeiner Form verklagen etc? Ist das überhaupt erlaubt, Dinge (ungefragt) zu bewerten und der Öffentlichkeit offen zu legen (Negativ-Werbung, Rufschädigung)? Ich würde ja denken: Ja klar!

Man sieht solche Seiten ja oft. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die JEDEN Content bzw. jede Lokalität vorher um Erlaubnis fragen, ob dieses so oder so ähnlich abgebildet werden darf.

Bernauer fragend

* ich weiss, es gibt schon > 1.000.000,  aber muss sein