Natürlich ist es erlaubt, öffentlich seine Meinung zu äußern. Die Meinungsfreiheit macht weder vor dem Restaurant noch dem Internet halt - andernfalls dürfte man letztlich keine Foren betreiben. Schließlich gibt es schon länger Restaurantkritiker, die trotz des Umstandes, dass sie auch negative Kritiken verfassen, noch frei ihres Berufs nachgehen dürfen.
Allerdings hat auch die Meinungsfreiheit ihre Grenzen, insbesondere bei solchen Behauptungen, die geeignet sind, als Beleidigung aufgefasst zu werden. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass Beleidigungen nur natürlichen Personen, nicht aber rein juristischen Personen gegenüber möglich sind. Wer also über den Koch lästert, geht ein größeres Risiko ein, als wenn man das Restaurant allgemein seiner miserablen Küche bezichtigt.
Ähnliches gilt für die Verleumdung, allerdings kann diese nur durch eine Tatsachenbehauptung ("das Essen war kalt") begründet sein, nicht durch eine Meinungsäußerung ("ich fand das Essen zu kalt").
Prinzipiell sollte man Anwälte nach Möglichkeit in Ruhe lassen, solange einem der gesunde Menschenverstand noch weiterhilft. In diesem Fall sagt mir mein gesunder Menschenverstand, dass eine Möglichkeit darin bestehen würde, den jeweiligen Restaurants eine Möglichkeit zur Gegendarstellung bzw. Kommentierung - sowie zur anonymen Kontaktaufnahme mit dem unzufriedenen Gast - (einschließlich der Möglichkeit zur gütlichen Einigung) zur Verfügung zu stellen.
Des weiteren kann eine Anleitung, wie man seine Meinung am besten formuliert, viel Ärger ersparen.
Gruß, LX
RFC 1925, Satz 2: Egal, wie fest man schiebt, ganz gleich, wie hoch die Priorität ist, man kann die Lichtgeschwindigkeit nicht erhöhen.