Hallo,
Person A trägt Wirtshaus B in die Datenbank ein. Wirtshaus B weiss davon aber gar nichts und ist sauer, weil Person A Essen X beanstandet, gleichzeit Essen Y als Delikatesse lobt, was aus der Sicht von B auch nicht zutrifft.
Kann mir Wirtshaus B daraus einen Strick drehen, bzw. mich in irgendeiner Form verklagen etc? Ist das überhaupt erlaubt, Dinge (ungefragt) zu bewerten und der Öffentlichkeit offen zu legen (Negativ-Werbung, Rufschädigung)? Ich würde ja denken: Ja klar!
abgesehen von dem guten Rat mit dem Anwalt: Die Feedback-Möglichkeit, mit der die Kunden bei einigen Onlineshops ihre Meinung zum Produkt, aber auch zum Shop äußern können, ist meiner Ansicht nach nichts anderes, ebenso Testberichte über bestimmte Produkte.
Man sieht solche Seiten ja oft. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die JEDEN Content bzw. jede Lokalität vorher um Erlaubnis fragen, ob dieses so oder so ähnlich abgebildet werden darf.
Öffentliche Kritik ist prinzipiell problematisch, die Grenze zur Verleumdung fließend, und der Ruf eines Unternehmens kann sogar mit sachlich korrekter Kritik geschädigt werden. Ich würde denken, dass Kritik auch öffentlich erlaubt ist (schließlich gibt es das Recht auf freie Meinungsäußerung), solange sie sachlich ist und auf Tatsachen beruht, oder klar zum Ausdruck bringt, dass die nur eine persönliche Meinung ist.
Wenn aber jemand schreibt, "So ein verdrecktes Lokal wie $wirtshaus in Kleinkleckersdorf habe ich seit Jahren nicht mehr gesehen", dann mag das zutreffen; ich kann mir trotzdem nicht vorstellen, dass eine solche Äußerung ohne Folgen bleibt.
Ciao,
Martin, sinnierend
Lieber arm dran als Arm ab.
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