Hallo,
Die Grenze liegt bei 17.500 Euro Bruttoumsatz. Dann ist Umsatzsteuer zu zahlen.
das ist völlig falsch. Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) ist normalerweise immer zu zahlen. Es sei denn, du nimmst bei der Anmeldung deines Unternehmens die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch. Dann bist du sozusagen wegen Geringfügigkeit von der Umsatzsteuer befreit, darfst sie aber auch nicht in der Rechnung ausweisen. Und dein Kunde kann -weil die Rechnung keine Mehrwertsteuer nennt- sie nicht vom Finanzamt zurückfordern.
Diese Kleinunternehmer-Regelung wird üblicherweise bis zu einem Jahresumsatz von 17'500EUR gewährt; wenn dein Umsatz höher wird, kann es sein, dass dir das Kleinunternehmertum aberkannt wird.
Das hat aber alles nichts damit zu tun, ob du auf deinen Gewinn Einkommensteuer zu zahlen hast, und wieviel.
Wie hoch die Gewerbesteuer ist, hängt von der Steuererklärung ab.
Genauer: Vom Steuerbescheid. Und auch hier gibt es einen Freibetrag - AFAIR ist man bis zu einem Gewinn von 24'500EUR von der Gewerbesteuer befreit. Wenn man Freiberufler ist, dann sowieso.
Und das Umsatz und Gewinn nicht identisch sind, versteht sich von selbst.
Unter Umständen doch - wenn du keine betrieblichen Ausgaben hast. ;-)
So long,
Martin
Ordnung schaffen heißt, das Eigelb vom Dotter zu trennen.