at: Selbständige: dumme Frage

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Hallo.

Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) ist normalerweise immer zu zahlen. Es sei denn, du nimmst bei der Anmeldung deines Unternehmens die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch. Dann bist du sozusagen wegen Geringfügigkeit von der Umsatzsteuer befreit, darfst sie aber auch nicht in der Rechnung ausweisen. Und dein Kunde kann -weil die Rechnung keine Mehrwertsteuer nennt- sie nicht vom Finanzamt zurückfordern.

Nicht weil sie keine nennt, sondern weil der Betrag keine enthält, die der Kunde zurückfordern könnte. Der Kunde stellt sich mit dieser Regelung nicht schlechter. Kunden, die die Rechnung von Kleinunternehmern nicht akzeptieren, weil dort keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist, haben das nicht verstanden.
MfG, at