Hello,
Nicht weil sie keine nennt, sondern weil der Betrag keine enthält, die der Kunde zurückfordern könnte. Der Kunde stellt sich mit dieser Regelung nicht schlechter. Kunden, die die Rechnung von Kleinunternehmern nicht akzeptieren, weil dort keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist, haben das nicht verstanden.
Der Kunde steht sich sogar besser. Wenn nämlich ein Teil der Leistung als Privatverbrauch gewertet werden muss, dann wird in diesem Fall kein Umsatzsteueranteil als privater Anteil fällig...
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg