EKKi: Selbständige: dumme Frage

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Mahlzeit Basti2,

Einnahmen ./. Kosten ./. Freibeträge usw. ergeben das zu versteuernde Einkommen.

Wenn das dann unterhalb der Veranlagungsgrenze liegt, ist er steuerfrei. Das hat mal eben NullKommaNix mit Steuerhinterzug zu tun.

Außer natürlich, wenn die Kosten dahingehend "optimiert" werden, dass das zu versteuernde Einkommen so gerade eben haarscharf an der Grenze vorbeischrammt ... aber das würde natürlich niemand tun. ;-)

MfG,
EKKi

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