LX: versehentlich Geld bekommen

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Hallo, Cruz!

(...) Ohne jetzt die große Grundsatzdiskussion entfachen zu wollen, ist dies übrigens ein Missstand, der mich maßlos ärgert, solange ich denken kann. Wir leben in einer Verfassung, in der sich jeder an Regeln zu halten hat, die in einer schwer verständlichen Sprache aufgeschrieben sind und schrankweise Bücher füllen. (...) [V]erhalte mich unwissend falsch, dann werde ich zudem noch bestraft und mit Füßen getreten.

Tatsächlich sind die entsprechenden Gesetzbücher kostenlos unter bundesrecht.juris.de einzusehen - und ganz so unverständlich, wie es immer dargestellt wird, sind sie auch nicht. Schwieriger kann es da schon sein, die richtige Norm (lies: Hausnummer) zu finden; deswegen studieren Juristen ja auch einige Semester und spezialisieren sich in den meisten Fällen noch zusätzlich in bestimmten Bereichen.

Zum unwissenden Fehlverhalten: Laut § 17 StGB liegt in dem Fall, dass Du die Kenntnis über das Unrecht Deiner Tat nicht haben kannst, ein Verbotsirrtum vor, d.h. Du bleibst straffrei - der zivilrechtliche Anspruch ist davon allerdings nicht betroffen.

Übrigens halte ich es ganz mit der rechtsphilosophischen Auffassung, die ich mir während eines (nicht abgeschlossenen) Jurastudiums angeeignet habe: Gesetze sind dazu da, solche Situationen zu klären, die sich mit gutem Willen und etwas gesundem Menschenverstand nicht einfach regeln lassen. Als logische Folge davon lassen sie in vielen Fällen beides (guten Willen und gesunden Menschenverstand) vermissen, da deren Fehlen erst zur Notwendigkeit eines Gesetzes geführt hat.

Schlimmer finde ich, dass die Gesetze, die heutzutage verfasst werden, in vielen Fällen von Lobbyisten mit dem Ziel geschrieben sind, die tatsächliche Konsequenz zu verschleiern und das Rechtssystem zu missbrauchen. Schlimmer noch: vielen Politiker ist eben jene Verfassung, die ihnen ihre Macht garantiert, nicht nur egal, sondern sogar lästig.

Abgesehen davon finde ich unsere Verfassung sogar ziemlich gut. Sie hat nur leider den Pferdefuß, dass sie selbst nicht einklagbar ist.

Gruß, LX

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§ 1 StGB: Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.