Tach,
Aus Sicht des Gesetzgebers ist die Staatenlosigkeit eben kein erstrebenswerter Zustand, weshalb er diesen von vorneherein ausklammert.
auch aus der Sicht des Einzelnen sehe ich das so: kein Aufenthaltsrecht, kein Arbeitsrecht, keine Sozialversorgung, kein Ein-/Ausreiserecht, keine Garantie von Freiheiten, kein Gerichtsstand, keine politische Mitbestimmung ...
mfg
Woodfighter