Warum wird den Abgeordneten beim Embryonenschutzgesetz die Abstimmung freigestellt, ...
... obwohl sie doch laut GG §38 *grundsätzlich immer* frei von Aufträgen und Weisungen ist?
Das ist der Punkt, sie ist nicht frei. Es ist zulässig Politikern Weisungen und Aufträge zu erteilen und es ist für Politiker zulässig sich daran zu halten. Ob und inwiefern man daran etwas ändern könnte müßte man aber sehr genau überlegen. (Ich meine nicht ob man die Änderung durchbekommen könnte, sondern allgemein formuliert, ob restriktivere Regelungen möglich wären ohne direkt oder indirekt Schaden für Demokratie und Gesellschaft mit sich zu bringen.)
Eine Abschaffung von so was wie Koalitionen und Parteien wäre schon mal ein Ansatz für Überlegungen.