Gunnar Bittersmann: Firefox Bug bei Formularen?

Beitrag lesen

@@Jens Holzkämper:

nuqneH

weil niemand darüber nachgedacht hat oder weil sie deutlich einfacher zu formulieren war

Ja, beides wäre möglich.

diese steht jetzt in der Norm drin und gilt damit

Njein.

Seien
A = "Das XHTML-Dokument entspricht den Kompatibilitätsrichtlinien nach §C [XHTML10]."
B = "Das XHTML-Dokument wird von einem Tagsoup-Parser wie erwartet verarbeitet."

Zweifelsohne gilt A ⇒ B. Vielleicht wollten die Autoren der Spec auch das ausdrücken.

Ihre Wortwohl suggeriert aber, es gelte A ⇔ B; dies ist aber nicht der Fall. Es gilt nicht ¬A ⇒ ¬B.

Qapla'

--
Gut sein ist edel. Andere lehren, gut zu sein, ist noch edler. Und einfacher.
(Mark Twain)