Angenommen ich verkaufe so wie jetzt auch ab und an etwas von Privat
Das ist eine andere Baustelle. Solange das im üblichen privaten Rahmen bleibt, also nur gelegentlich mal eine Kleinigkeit, würde ich das gar nicht weiter aufbauschen.
Eine Rechnung darf er ja auch im privaten Rahmen schreiben, muss es aber vermutlich nicht - der Sinn/Nutzen erschließt sich mir ohnehin nicht.
Das ganze bleibt trotz Rechnung ja im kleinen/geringfügigen Rahmen, nur sieht es auf den ersten Blick für das Finanzamt vielleicht nach mehr aus - Probleme sollte das jedoch nicht bereiten.
Als Einkommen muss das dann bei der Steuererklärung aufgeführt werden ... ?
Theoretisch ja, fällt aber wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit unter irgendwelche Pauschalbeträge.
Aber es ist Einkommen. Ist der Threadsteller zusätzlich noch Freelancer, wie er es vorhat, so summiert sich doch das Einkommen auch mit diesem Privatverkauf und wird dann als Summe mit dem Steuerfreibetrag oder sonstigen Grenzen verglichen. Also ich denke es muss angegeben werden. Nur weil es einzeln unter der Grenze liegt kann es in der Summe mit den anderen Einnahmen ja über z. B. die Steuerfreigrenze gehen.