JürgenB: Künstler verkauft Werke

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Hallo johannes,

ich vermute, dass er die Einnahmen nur bei der jährlichen Steuererklärung angeben muss. Er sollte auf keinen Fall MwSt berechnen und sich auf den Kleinunternehmerparagraphen (§19 UStG) beziehen, wenn er die Voraussetzungen erfüllt. Er sollte am besten beim Finanzamt nachfragen, wie er am besten verfährt. Bei mir war der Beamte sehr freundlich und hat mich ordentlich beraten.

Gruß, Jürgen