dedlfix: Künstler verkauft Werke

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Hi!

Er sollte auf keinen Fall MwSt berechnen und sich auf den Kleinunternehmerparagraphen (§19 UStG) beziehen, wenn er die Voraussetzungen erfüllt.

Das kommt darauf an. Man hat ja auch ein paar Ausgaben, für die man USt zahlen muss. Vielleicht lohnt es sich ja auf die Kleinunternehmerreglung zu verzichten. Es schadet nicht, das mal beispielhaft durchzurechnen.

Vielleicht meinst du aber mit "auf keinen Fall MwSt berechnen", dass man sie auch dann abführen muss, wenn man sie versehentlich oder aus Unwissen auf die Rechnung geschrieben hat, man selbst aber gar nicht berechtigt ist, sie auszuweisen. Dann darf sie der Rechnungsempfänger, wenn er selbst berechtigt ist, nämlich vom Finanzamt fordern, und selbiges will ja nicht auf diese Art Verlust machen.

Lo!