Nebenher mal ein Kunstwerk verhökern muss doch irgendwie einfacher gehen?!
Klar auf die Steuerabrechnung muss es drauf als Einkommen und muss dann, falls man über den Steurfreibetrag kommt, versteuert werden ...Ja, als Privatverkauf ist das auch völlig OK wenn man nebenbei mal ein Kunstwerk verkauft - aber du scheinst das nebenbei öfter machen zu wollen. Da werden entsprechende Stellen schnell mal Gewerbsmäßigkeit dahinter wittern, das kann böse und teuer enden.
Beim Steuerausgleich einfach mal "XXX Euro extra" angeben tut nicht und man ist auf der sicheren Seite - solange du nicht tausende Euros damit einnimmst ist das auch idR. kein Problem.
Das würde also bedeuten, ein Künstler, der Kunstwerke verkaufen möchte muss nichts weiter machen als diese zu verkaufen und das Geld dafür entgegenzunehmen. Bei seiner Steuererklärung gibt er den Betrag X dann als Einnahmen an und muss ihn eventuell versteuern?
Kein Gewerbe anmelden, keine Selbständigkeit, keine Künstlersozialkasse, einfach das eine Bild pro Monat als Einnahmen bei der Steuererklärung angeben?!