Die heutige Entscheidung des »Volkes« erlaubt die Abschiebung sogenannter Krimineller Ausländer sofort nach deren Verurteilung. Entscheidung des Volkes deswegen, weil dieses Modell in der Schweiz üblich ist, und beneidet wird, oh ja, so sehr, hierzulande, sogar von Leuten, die eine etwas mildere Ausländerpolitik sich wünschen würden.
So und hier eine etwas kompetentere Stellungsnahme:
http://www.nachdenkseiten.de/?p=7556#h01
Anmerkung WL: Zur Information: Auch in Deutschland sieht die im Jahre 2005 verschärfte Gesetzeslage je nach Schwere des Deliktes bzw. abhängig von der Höhe des Strafmasses die zwingende Ausweisung, die Ausweisung im Regelfall oder eine Ermessens-Ausweisung vor.
Zwingend ausgewiesen werden Ausländer, die zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden sind.
Ausländer, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, d.h. Drogen hergestellt oder mit ihnen gehandelt haben, müssen sogar schon bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung oder zu zwei Jahren Jugendstrafe mit einer zwingenden Ausweisung rechnen. Auch wer wegen Menschenhandel zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt wird, muss ausgewiesen werden.
Das hiesige Gesetz sieht allerdings einen besonderen Schutz vor Ausweisung für Menschen vor, die schon lange in Deutschland leben oder mit einem deutschen Staatsbürger verheiratet sind. Per Gesetz verboten ist außerdem die Abschiebung in Staaten, in denen das Leben oder die Freiheit der Betroffenen bedroht ist.
Und machen wir uns nichts vor, nach der „Sarrazin-Debatte“ würde vermutlich eine solche Abstimmung bei uns nicht viel anders aussehen.
Struppi.