Die Realität sieht nun mal so aus, dass Volksentscheide hauptsächlich von der Formulierung abhängen. Wenn man fragt:
Die Abstimmungsunterlagen sahen in der Sache so aus
Stimmzettel für die Volksabstimmung vom 28.Nov 2010
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Die Fragen a) und b) können beide mit Ja oder Nein beantwortet werden
a) Volksinitiative:
Wollen sie die Volksinitiative
"Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsiniitiative)"
annehmen?
Antwort: Ja oder Nein
b) Gegenentwurf
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 10 Juni 2010
über die Aus- und Wegweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer
im Rahmen der Bundesverfassung
annehmen?
Antwort: Ja oder Nein
Bei Frage c) darf nur ein Feld angekreuzt werden
c) Stichfrage
Falls sowohl die Volksinitiative "..."
als auch der Gegenentwurf "..."
von Volk und Ständen angenommen werden:
soll die Volksinitiative oder der Gegenentwurf in Kraft treten
Volksinitiative [ ]
Gegenentwurf [ ]
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Der genaue Inhalt der zwei Fragen ist aus den Begleitdokumenten der Unterlagen ersichtlich.
Ich glaube die Tatsache eines Gegenentwurfs dürfte den interessierten Abstimmenden durchaus sensibel für Unterschiede gemacht haben.
mfg Beat
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Der Valigator leibt diese Fische