Marla: GNU-Lizenz für closed source Projekt

Hallo,

so wie ich das verstehe, ist bei der Verwendung von open source mit GNU lizenzierter Software die Voraussetzung, dass es open source bleibt.
Nun aber meine Frage: Was muss "offen" sein.
Konkretes Beispiel: Verwende ich ein Script wie http://pchart.sourceforge.net/ in einer closed-source Anwendung, so hätte ich natürlich nichts dagegen, den Teil, wo das Script verwendet wird, herauszugeben. Im Beispiel wäre das nur der Teil, der für die Erzeugung der Charts zuständig ist.
Der Rest der Anwendung würde unberührt bleiben, oder müssten _alle_ Scripte freigelegt werden, sobald irgendwo in der Software ein GNU Script verwendet wird?

Danke für Rat

  1. so wie ich das verstehe, ist bei der Verwendung von open source mit GNU lizenzierter Software die Voraussetzung, dass es open source bleibt.
    Nun aber meine Frage: Was muss "offen" sein.

    Der Quelltext - darum heisst es auch "Open Source".

    Konkretes Beispiel: Verwende ich ein Script wie http://pchart.sourceforge.net/ in einer closed-source Anwendung, so hätte ich natürlich nichts dagegen, den Teil, wo das Script verwendet wird, herauszugeben. Im Beispiel wäre das nur der Teil, der für die Erzeugung der Charts zuständig ist.

    Der Rest der Anwendung würde unberührt bleiben, oder müssten _alle_ Scripte freigelegt werden, sobald irgendwo in der Software ein GNU Script verwendet wird?

    Soweit ich weiß ist das so völlig OK. Nur müssen die Teile isoliert sein - du darfst also kein Derivat des "Teils" in den Rest integrieren um ihn dort nutzen zu können - sonst müsstest du die dortigen Quellen auch offenlegen.

    1. Nur müssen die Teile isoliert sein - du darfst also kein Derivat des "Teils" in den Rest integrieren um ihn dort nutzen zu können

      Also muss ich jetzt nicht extra nen Webservice extra bereitstellen, der offen ist und über eine API die Daten an der closed-source Projekt liefert, um es mal kompliziert auszudrücken...

    2. Hallo!

      Soweit ich weiß ist das so völlig OK. Nur müssen die Teile isoliert sein - du darfst also kein Derivat des "Teils" in den Rest integrieren um ihn dort nutzen zu können - sonst müsstest du die dortigen Quellen auch offenlegen.

      Dieser Punkt bleibt weiterhin strittig. Nicht wenige GPL-Evangelisten, allen zuvor R. Stallmann, sind der Ansicht, dass die Verlinkung von GPL-Libs dazu führen müsste, dass das Programm ebenfalls unter GPL steht. Bei der GPL3 ist dieser Punkt sogar noch etwas expliziter ausgeführt, so dass in diesem Fall kein Zweifel bestehen kann; denn für Bibliotheken, die zwar frei bleiben sollen, aber auch in proprietäre Software verlinkt werden sollen dürfen, gibt es die LGPL.

      Gruß, LX

      --
      RFC 1925, Satz 2: Egal, wie fest man schiebt, ganz gleich, wie hoch die Priorität ist, man kann die Lichtgeschwindigkeit nicht erhöhen.
  2. Moin!

    Du willst also ein Gesamtwerk erstellen, bei dem ein Teil gnu-lizensiert ist (Welche Version eigentlich?). Das darfst Du im Fall der GPL nicht;

    Zitat aus: http://www.gnu.de/documents/gpl.de.html
    ------------
    Sie dürfen ein auf dem Programm basierendes Werk oder die nötigen Modifikationen, um es aus dem Programm zu generieren, kopieren und übertragen in Form von Quelltext unter den Bestimmungen von §4, vorausgesetzt, daß Sie zusätzlich alle im folgenden genannten Bedingungen erfüllen:

    Sie müssen das Gesamtwerk als Ganzes gemäß dieser Lizenz an jeden lizensieren, der in den Besitz einer Kopie gelangt. Diese Lizenz wird daher – ggf. einschließlich zusätzlicher Bedingungen gemäß §7 – für das Werk als Ganzes und alle seine Teile gelten, unabhängig davon, wie diese zusammengepackt werden. Diese Lizenz erteilt keine Erlaubnis, das Werk in irgendeiner anderen Weise zu lizensieren, setzt aber eine derartige Erlaubnis nicht außer Kraft, wenn Sie sie diese gesondert erhalten haben.
    ------------
    Im Fall der LGPL ist das aber möglich.

    MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

    fastix

    1. Moin!

      Aber Du kannst Dein Programm anbieten und z.B. auf die Quelle des Skriptes hinweisen oder dieses auch gesondert (unter der GPL und gemäß deren Bedingungen) anbieten. Nur darfst es eben nicht mit Deinem Programm zusammen packen und vertreiben.

      MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

      fastix

    2. Sie müssen das Gesamtwerk als Ganzes gemäß dieser Lizenz an jeden lizensieren, ...

      Ja Moment... Das Gesamtwerk wird im Kundenauftrag erstellt. Der Kunde weiß, dass der Open Source Teil drin ist und bekommt ohnehin alle Sources. Damit bin ich doch schon aus dem Schneider, oder :-)
      Ansonsten kriegt niemand ne Kopie, Lizenz oder sonst was.

      Das Thema ist ganz schön verwirrend...

      1. Moin!

        Sie müssen das Gesamtwerk als Ganzes gemäß dieser Lizenz an jeden lizensieren, ...
        Ja Moment... Das Gesamtwerk wird im Kundenauftrag erstellt. Der Kunde weiß, dass der Open Source Teil drin ist und bekommt ohnehin alle Sources. Damit bin ich doch schon aus dem Schneider, oder :-)

        Im Falle eines _Dienstvertrages_ musst Du Dir ohnehin keine Gedanken machen, weil Dein Kunde, also Dein Arbeitgeber, Dich beauftragt hat, dies, das oder jenes zu tun. Du, die Firma - nach außen seid ihr lediglich _eine_ juristische Person, welche das Skript - unter der GPL - benutzt. Jedenfalls so lange es nicht an weitere Firmen verlauft wird.

        In Falle eines _Werkvertrages_ lieferst Du das Skript - oder einen Hinweis auf dessen Quelle - und Deine Software aus. Selbst wenn Du im Kundenauftrag installierst und konfigurierst bist Du auf der sicheren Seite, weil Dein Vertrag insoweit wieder ein Dienstvertrag ist. Einen reinen Dienstvertrag oder reinen Werkvertrag wirst Du in der IT-Branche kaum finden (Es sei denn, Du machst ausschließlich Seminare).

        Das einzige, was Du halt nicht machen darfst ist, einen Installer zu schreiben und das Skript und Deine Software mit diesem als ein Paket (Gesamtwerk) dem Kunde zu übergeben, damit der dieses installiert. Wenn Deine Software startet und lediglich das Fehlen des Skriptes anmeckert, dann ist es immer noch eigenständige Software...

        Näheres kann man bestenfalls ausführen wenn man alle Umstände kennt und das ist hier nicht der Fall. Außerdem dürfen wir auf Grund eines einst gegen Juden gerichteten Nazigesetzes, welches sich auf Grund der Lobbyarbeit der Anwaltsbranche bester Gültigkeit und Weiterverschärfung erfreut, keine Rechtsauskunft geben.

        Von der Rechtstheorie zur Rechtspraxis:

        Du, Dein Kunde, ihr macht da was zusammen. Wo ist der, der sich klagend an einen Richter wenden kann - und wie soll der davon überhaupt erfahren - so lange das Programm nicht öffentlich angepriesen und verkauft wird?

        MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

        fastix

        1. Großes Dankeschön für die ausführliche Info.