Angeregt durch diese Nachricht stellt sich mir die Frage, wie eine Jugendschutzkennzeichnung auf meinen Webseiten denn in Zukunft aussehen muss...
Meine Film-Fanseite zu "Zurück in die Zukunft" ab 12 Jahren, weil die Filme ab 12 sind und ich Zusatzinfos dazu anbiete? Oder ab 18, weil Michael J. Fox in "The Frighteners" mitspielt, der in seiner ungeschnittenen Fassung ab 18 ist?!?
Meine Film-Datenbank pauschal ab 18, weil Filme drin sind, die ab 18 sind?!?
Und wie setze ich es um?
Reicht dann ein entsprechender Hinweis (ggf. per Einblendung beim ersten Betreten (ich bin über 18 ja/nein) und Ausblenden per Cookie)?
Absoluter Humbug, was da gerade wieder verbrochen wird...
In Deutschland ist es nicht möglich, als Minderjähriger einen Internetanschluss bei einem Provider zu bekommen. Ergo ist das Internet eigentlich "ab 18".
Natürlich lassen Eltern ihre Kinder oder öffentliche Einrichtungen Minderjährige dennoch ins Internet. Also ist es eigentlich DEREN Verantwortung und nicht meine als Webseitenbetreiber. Wenn ich nun meine Seite "ab 18" mache, können Eltern ihre Kinder genauso "mit ihrem Account" auf meine Seite lassen. Schutz bietet das keinen...
Bücher und Zeitschriften haben auch keine Altersfreigabe. Oder hab ich die übersehen?
Lustig auch, dass ich ohne den heutigen Heise-Artikel von dem Gesetz gar nix mitbekommen hätte und theoretisch dann ab 1.1. abmahnbar wäre... ^^
Wie seht Ihr das?