Kasperle: Neue Jugendschutzregelung ab 01.01.2011

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(Vorweg für die, die vor Aufregung kurz vorm Kollaps stehen: Es gibt keine neue Jugenschutzregelung. Es gibt eine neue, einfachere Regelung bezüglich der Kennzeichnung.)

Meine Film-Fanseite zu "Zurück in die Zukunft" ab 12 Jahren, weil die Filme ab 12 sind und ich Zusatzinfos dazu anbiete?

Du hast offenbar den Jugendschutz schon in seinen Grundsätzen nicht verstanden.

Welcher weltfremde Waldschrat hat dir den Bären aufgebunden, die Alterskennzeichnung würde sich quasi vererben? Im Fernsehen laufen Filme, die ab 16 sind - ist dir irgendwo schon einmal aufgefallen, dass deshalb Fernsehzeitschriften ab 16 sind? Wohl kaum. Wie kommst du also auf die abwegige Idee, deine Seiten müssten ab 12 sein, weil der Film ab 12 ist?

Eine Alterskennzeichnung gilt für den jeweiligen Film (oder was auch immer) und nur für diesen. Nicht für Dinge, die sich damit befassen. Diese Dinge können ebenfalls eine Beschränkung erfahren, aber dann nur, weil sie für sich selbst problematisch sind.
Ein Artikel über Pornos, mal als Beispiel, kann jugendfrei sein. Völlig problemlos. Das hat mit der üblichen 18er-Einstufung der Pornos überhaupt nichts zu tun.

Oder ab 18, weil Michael J. Fox in "The Frighteners" mitspielt, der in seiner ungeschnittenen Fassung ab 18 ist?!?

Ja, nee, ist klar. Nach deiner Logik müsste dann ja auch Zurück in die Zukunft ab 18 sein, Fox hat schließlich in Zukunft und Frighteners mitgespielt. Und dieser Beitrag auch, schließlich schreiben wir über einen Film, an dem ein Schauspieler mitgewirkt hat, der auch mal in einem 18er-Film zu sehen war. Und das Wort Porno habe ich auch noch benutzt. Hui!!1

Entschuldige den Sarkasmus, aber was du da schreibst, ist wirklich absurd. Ich möchte dir ans Herz legen, deinen gesunden Menschenverstand zu benutzen und dich nicht von dem Geschrei anderer Leute anstecken zu lassen.

Und wie setze ich es um?

Die technische Umsetzung ist noch nicht endgültig festgelegt.

Seit etlichen Jahren gibt es die ICRA-Kennzeichnung, die gängige Jugendschutzprogramme auslesen können. Du als Seitenbetreiber brauchst lediglich einen kurzen Fragebogen ausfüllen und bekommst einen Code, den du als <meta>-Element in deine Seiten klemmen oder im HTTP-Kopf mitschicken kannst. Der neue fsm-Code wird ähnlich simpel funktionieren.

Reicht dann ein entsprechender Hinweis (ggf. per Einblendung beim ersten Betreten (ich bin über 18 ja/nein) und Ausblenden per Cookie)?

Nein, das war, ist und bleibt albern.

Ich sehe gerade, dass eine pauschale Deklarierung "ab 18" nichts bringt, da man dann wiederum entsprechende Maßnahmen ergreifen muss, dies zu prüfen oder "Sendezeiten" einhalten muss...

Falsch. Völlig verdreht.

Du müsstest Inhalte, die ab 18 sind, schon jetzt bzw. seit etlichen Jahren für die jeweiligen Altersgruppen unzugänglich machen. Mit der neuen Regelung hast du die Möglichkeit, statt (statt!) der Sendezeiten oder der aufwendigen Alterskontrolle per Ausweis ein "ab 18"-Bapperl draufzusetzen, das vom Browser als Beschränkung erkannt wird. Fertig. Ist das so schlimm? Nein.

Absoluter Humbug, was da gerade wieder verbrochen wird...

Richtig, die Hysterie, die im Netz von Leuten verbreitet wird, die offenbar in völliger Unkenntnis rumlabern, ist absoluter Humbug. Der Jugendschutz wird einfacher gestaltet und alle fangen an rumzuheulen.

Vielleicht interessiert dich die Einschätzung des Pornoanwalts: http://www.pornoanwalt.de/?p=5266.

Natürlich lassen Eltern ihre Kinder oder öffentliche Einrichtungen Minderjährige dennoch ins Internet. Also ist es eigentlich DEREN Verantwortung und nicht meine als Webseitenbetreiber.

Falsch. Es ist deine Verantwortung als Inhalteanbieter, die Eltern darüber in Kenntnis zu setzen, was du anbietest. Es ist die Verantwortung der Eltern, sich darüber zu informieren und ihren Kindern den Zugang zu verwehren.

Bislang war es so, dass du praktisch alleine verantwortlich dafür warst, Kindern den Zugang zu verwehren, entweder durch besagte Sendezeitregelung oder dadurch, dass du dir den Ausweis zeigen lässt.

Es läuft ab 1.1. bei Webseiten genau die gleiche Nummer wie seit Jahrzehnten bei Filmen auch: Der Anbieter schätzt den Inhalt ein und es liegt an den Eltern, die Pornos nicht offen rumliegen zu lassen.

Bücher und Zeitschriften haben auch keine Altersfreigabe. Oder hab ich die übersehen?

Ja, in gewisser Hinsicht hast du die übersehen. Aber vermutlich kaufst du einfach zu selten Pornoheftchen – und an allen anderen Angeboten, namentlich Playboy & Co, kannst du mal sehen, wie lax der Jugendschutz hierzulande im Grunde ist und was man von dem derzeitigen Rumgeschrei im Netz eigentlich halten sollte …

Wie seht Ihr das?

Ermüdet.

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Neue Jugendschutzregelung ab 01.01.2011

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    Neue Jugendschutzregelung für Webseiten(!) ab 01.01.2011

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            Moralapostel, Du! ;-))

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