Tach,
Andere Webseiten sollen nun aber auch mit FSK 0-12 gekennzeichnet werden.
nein, das ist nicht nötig:
oder doch: "Die Ansicht von Udo Vetter, der meint, nur wer Inhalte anbietet, die ausschließlich für Nutzer ab 16 oder 18 Jahren geeignet sind, müsse eine Alterskennzeichnung einführen, teile ich nicht. Sie ist auch nicht mit dem Wortlaut der geplanten Regelung vereinbar. § 5 Abs. 1 JMStV-E sieht vier Altersstufen vor (ab 6, ab 12, ab 16 und ab 18 Jahren) und betont gleichzeitig, dass eine Altersstufe „ab 0 Jahre“ nur für offensichtlich nicht entwicklungsbeeinträchtigende Angebote in Betracht kommt. Also auch derjenige, der Inhalte online stellt, die mit “ab 12″ zu bewerten sind, braucht eine Alterskennzeichung oder muss anderweitig dafür Sorge tragen, dass der Zugang von Kindern und Jugendlichen entsprechend erschwert wird." - Mein Blog bleibt online
mfg
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