Felix Riesterer: Neue Jugendschutzregelung ab 01.01.2011

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Lieber Bademeister,

danke für Deine Klarstellungen. Du hast meinen Ersteindruck zufriedenstellend korrigieren können.

Ich befuerworte nicht (und schrieb das auch nicht), dass Websites von Anbieterseite in ihrer Zugaenglicheit eingeschraenkt werden muessen.

Gut zu wissen. Das hat mir vorher gefehlt.

Es ging um die Idee, dass sie *Informationen* ueber die Eignung fuer Minderjaehrige *bereitstellt*, um dem Client die Moeglichkeit zu geben, darauf zu reagieren (in Form von Software, Eltern..).

Die Idee mag vielleicht ganz nett sein, aber der Zwang, diese Informationen bereitstellen zu müssen, der ist hier das große Thema, und der ist verwerflich.

Grundsätzlich bin ich dafür, "die Jugend" vor Einflüssen zu schützen, die sie in ihrer Entwicklung stören oder gar behindern können. Aber das, was als Maßnahmen für ebendieses Ziel gerade herhalten muss, ist ein Hohn. Gerade als Lehrkraft fehlt mir hier der eindeutige Appell an die (hoffentlich wissenden und aufgeklärten *hust*medienkompetenten*hust*) Eltern.

das Konzept der Sperrung von Websites durch polizeiliche Autoritaet ist fuer mich nicht tragbar, weil der Polizei diese Autoritaet nicht zusteht. Mal so als Kurzform.

Soweit OK, aber heute nicht das Thema. Es geht darum, im Rahmen der Alterskennzeichnungspflicht Websites durch Abmahnrisiken in ihrer Existenz zu bedrohen und sie damit zu entfernen, sprich: zensieren.

Ein didaktisches "Schade!", um mich an der Ehre zu packen? :-) Was willst Du hoeren?

Ich wollte, dass Du Farbe bekennst. Das hast Du dankenswerter Weise nun getan.

Die Idee der Altersklassifizierung ist von da aus gesehen meines Erachtens ein Schritt nach vorn.

Als Folgesatz klingt das nach Unsinn.

... wenn man "Altersklassifizierung" (als Information ueber die Natur der Inhalte) und "alterbedingte Zugangsbeschraenkung" (als - diskutabel - eine Form der Zensur) nicht unterscheidet. Du tust das (bisher) nicht, wenn Du meine Aussagen als widerspruechlich ansiehst.

Mir ging es nicht um die Klassifizierung per se. Mir ging es um die gesetzliche Verpflichtung dazu. Diese allein ist der Stein des Anstoßes. Warum sprechen wir überhaupt von Altersklassifizierung für _alle_ (in Deutschland gehosteten) Webseiten? Doch nur wegen des akuten politischen Wahnsinns, oder nicht?

Jetzt kommst Du ja richtig in Rage :-)

Mir stinkt dieses Thema dermaßen zum Himmel, ja, da bin ich sehr schnell in Rage. Und wenn ich dann in diesem Forum, in dem man wegen der Notwendigkeit der absolut fehlerfreien Syntax in Computersprachen ohnehin schon sehr pingelig ist, schwammige Formulierungen zu einem brisanten Thema lese, dann kann es sehr schnell passieren, dass ich "scharf schieße".

Es ist eine Tatsache, dass sich in der deutschen Gesellschaft einige Werte und grundlegende Ansichten im Hinblick auf gewisse Medieninhalte etabliert haben, die diese als fuer Kinder ungeeignet einstufen; als Beispiel Pornographie.

Full Ack.

Und diese Ansichten manifestieren sich bereits seit langem(!) in gesetzlichen Regelungen fuer oeffentliche Medien, etwa dem Fernsehen.

Full Ack.

Dass Pornographie im oeffentlichen Fernsehen nicht gezeigt werden darf, und "leichte Erotik" (da fehlt mir der Fachbegriff) nur zu bestimmten Uhrzeiten, steht meiner Meinung nach nicht im Konflikt mit dem Grundsatz der Rede- oder Pressefreiheit, um Deiner Andeutung weiter oben mal zu entgegnen.

Full Ack.

Ansonsten moechte ich vor diesem Hintergrund mal anregen, auch nicht einfach alles, was mit einem Verbot des Veroeffentlichens irgendwelcher Daten zu tun hat, ganz plakativ mit dem Titel "Zensur" zu versehen und als verfassungswidrig hinzustellen. So einfach ist es ganz offensichtlich nicht.

Davon war auch nie die Rede! Ich wende mich nicht pauschal gegen jedes Veröffentlichungsverbot. Ich wende mich gegen den aktuell beschlossenen Unsinn. Und dass ich dahinter eine Zensur wittere ist offensichtlich nicht nur meine Sichtweise. Es ist ja gerade die Pauschalität der geplanten Änderungen am Staatsvertrag, die mich und andere aufbringen. In der bisherigen Version war das auch noch nicht OK, aber wenigstens hatte es (noch) keine rechtlichen Konsequenzen, sodass nicht genügend Leidensdruck gegeben war, als dass sich genügend Menschen als Betroffene Luft machen mussten.

Deine Imperative kannst Du gerne fuer Dich behalten.

Meinetwegen.

Ich habe mit *keinem Wort* eine Verpflichtung zur "Altersfreigabe" befuerwortet, sondern eine Einstufung der Inhalte bzgl. Alterseignung. Natuerlich hat ein Veroeffentlichender, der das umgehen moechte, die Option, die Inhalte Jugendlichen gar nicht erst zugaenglich zu machen. Die hat er aber ohnehin immer (sofern die technische Infrastruktur das zulaesst).

Mich stört lediglich, dass er dazu gezwungen werden soll. Das Internet in Deutschland (sprich: in D gehostete Seiten) ist bereits ausreichend reglementiert, vor allem im Kontext der direkten Erreichbarkeit internationaler Inhalte ist dieses "Vorpreschen" nicht nur fragwürdig, es schreit ja förmlich noch danach, von anderen Ländern nachgeahmt zu werden!

Ist eine Regelung, dass Pornofilme nicht (zu beliebiger Tag- und Nachtzeit) im oeffentlich ausgestrahlten Fernsehen erlaubt sind, Deiner Meinung nach inakzeptabel oder gar verfassungswidrig?

Nein. Aber man darf es in Frage stellen. Andere Länder verfahren darin noch strenger, andere nicht so streng. Mit unserer Fernsehwelt habe ich seit mehr als einem Jahrzehnt keine Berührung mehr...

Falls Deine Antwort "nein" ist, d.h. sich das obige Szenario im Hinblick auf Zensur grundsaetzlich vom hier diskutierten Thema unterscheidet, dann wuerde ich Dich bitten, Deine Meinung zur eigentlichen Fragestellung auch mal mit einem Argument zu fuettern, das auf das Thema der obigen Frage nicht zutrifft und daher den Unterschied deutlich macht.

Wenn ich den Fernseher einschalte (den ich nicht habe), dann habe ich nur eine sehr begrenzte Wahl bei den Inhalten (abhängig von der Anzahl der verfügbaren Kanäle). Ich bin in gewisser Weise passiver Empfänger von für mich aufbereiteten Inhalten. Zudem kann ich nicht beeinflussen, wann ich welche Programmteile zu sehen bekomme. Ich muss das anschauen, was gerade "läuft" - oder eben die Kiste wieder ausschalten.

Das Internet funktioniert da völlig anders. Was für das Fernsehen gilt, muss im Internet nicht auch gelten. So plausibel der Vorschlag auch klingen mag, er passt konzeptionell ganz und garnicht, eben weil das Internet so völlig anders funktioniert. Aber diese Diskrepanz zwischen technischer Realität und ihrer Wahrnehmung durch politische Entscheidungsträger prägt ja schon seit Jahren das traurige Bild Deutschlands.

Ach ja? Und wer soll ihm den Aufwand entschädigen? Und wer schützt seine Rechte, wenn seine Angaben anscheinend inkorrekt sind? Eröffnest Du ein Selbsthilfeforum für Abgemahnte, die wegen einer unsinnigen politischen Maßnahme in Rechtsstreitereien geraten?

Aller sehr sehr gute Fragen. Daher war ja meine Stellungnahme zum Thema:

Ich bin bei der Sache auch ein bissl skeptisch.

Das war mir eindeutig zu schwach formuliert. Für Webschaffende hätte ich da zwingend eine schärfere Formulierung erwartet. Aber gut.

Was soll dieses unqualifizierte "was?" bedeuten?

Jetzt suchst Du auch ein bisschen Streit, oder? Das war lediglich eine Gegenfrage: "*Was* ist DEREN Verantwortung?"

Dann schreibe das doch auch so! *g*

Das Subjekt "es" wollte ich ganz bewusst erlaeutert wissen. Tragen die Eltern die Verantwortung fuer alles, was ihre Kinder (im eigenen Hause) im Internet sehen? Das ist eine recht erhebliche Frage, und der OP hat das (bewusst?) recht schwammig gehalten.

Für mich ist das der berühmte Finger in der Wunde. In meinen Augen ein ganz klares "jein". Aber noch klarer ist für mich Aufgabe der Eltern, sich zumindest dafür zu interessieren, was ihre lieben Kleinen im Netz so treiben. Eine "Überwachung" ist sicher nicht ideal, meiner Meinung nach ist es aber wichtig, dass Eltern mit ihren Kindern das im Internet Gefundene bzw. Erlebte besprechen und aufarbeiten, wenn möglich.

Wenn eine Maßnahme nicht durchführbar ist, [...] dann ist sie Unsinn.

Du neigst zu plakativen Aeusserungen. Diese Aussage liesse sich gleichermassen anwenden, um Gesetze zum Verbot von Drogen, Waffenbesitz ohne Lizenz u.s.w. als Unsinn zu bezeichnen. Tust Du das?

Du hast den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht mit zitiert. Das lässt meine Aussage schief erscheinen.

Und abschliessend, nochmal kurz was zu Deinem Auftritt hier:
[...]
Solche Aussagen erwecken nicht den Eindruck, dass man selber Ahnung hat von dem, was man schreibt. Mal so als Tipp fuer die Zukunft.

Wie Du meinst. Jedenfalls kann ich Deine Position so nun stehen lassen, denn jetzt wirkt sie nicht mehr wie Stammtisch. Nochmals danke für die Klärung.

Liebe Grüße,

Felix Riesterer.

--
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Neue Jugendschutzregelung ab 01.01.2011

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            Moralapostel, Du! ;-))

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