Hi,
- bei Ortsnamen.
... bin ich ebenso wie ...
- Bei Firmennamen.
... dafür, sie gar nicht zu übersetzen, sondern allenfalls zu transkribieren, wenn die Sprachen unterschiedliche Schriftzeichen verwenden. Aber bitte so, dass die Aussprache möglichst nah am Original bleibt. Ausnahme: Der Name enthält Laute oder Lautkombinationen, die den Sprechern der Zielsprache üblicherweise fremd sind, etwa das 'ü' für Englischsprechende, dann halte ich eine leichte Angleichung für legitim. So sind polnische Namen oft sehr schwierig für uns. Warum die Deutschen allerdings "Moskau" anstatt "Moskwa" sagen, leuchtet mir nicht ein; und ich kann ebensowenig gutheißen, wenn Leute bei uns von Lüttich reden, wo sie eigentlich Liège meinen, oder von Neapel anstatt Napoli.
Bei Firmennamen kann man noch überlegen, ob man die Rechtsform des Unternehmens umschlüsselt - wenn es also beispielsweise im japanischen Recht eine Unternehmensform gibt, die unserer deutschen GmbH entspricht, würde ich in einer Übersetzung ins Japanische wohl die dort übliche Bezeichnung nehmen. Ansonsten würde ich Eigennamen (egal ob von Personen, Städten oder Firmen) unangetastet lassen.
Ciao,
Martin
Letztlich basiert alles auf dem Feuer, dem Rad, der Eins und der Null.
(Gernot Back)
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