Længlich: Google translate: Eigennamen übersetzen lassen?

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Kwai kwai!

  1. bei Ortsnamen.

... bin ich ebenso wie ...

  1. Bei Firmennamen.

... dafür, sie gar nicht zu übersetzen, sondern allenfalls zu transkribieren, wenn die Sprachen unterschiedliche Schriftzeichen verwenden. Aber bitte so, dass die Aussprache möglichst nah am Original bleibt. Ausnahme: Der Name enthält Laute oder Lautkombinationen, die den Sprechern der Zielsprache üblicherweise fremd sind, etwa das 'ü' für Englischsprechende, dann halte ich eine leichte Angleichung für legitim.

Ich würde es ganz bleiben lassen, gerade bei dem Beispiel "Lautertal-Schannenbach", und besonders für Japanisch:
1. Die bestmögliche Näherung wäre sowas wie La-u-tu-ru-ta-ru-Sha-n-ne-n-ba-ku (Striche nur zur Verdeutlichung der Silbenstruktur) - das würden die Japaner weder verstehen noch "richtig" aussprechen, und mit etwas Pech bedeutet es auch noch was Unerwünschtes. Die japanische Silbenschrift ist für deutsche Wörter absolut ungeeignet.
2. Die Japaner können alle Romaji (lateinische Buchstaben) lesen; auch japanische Firmen verwenden sie z.T. für ihre Namen und Logos. In Nagoya steht auf jedem Gully-Deckel "Nagoya" in Romaji. Es ist auch sonst nicht unüblich, Firmen- oder Produktnamen in Romaji zu schreiben, auch mitten in japanischen Texten.
3. Die allermeisten Japaner kennen den Ort vermutlich eh nicht. Mit der Originalschreibweise finden sie ihn wenigstens in der Wikipedia, während unter 1. genanntes Gestammel wenig hilfreich sein dürfte.

Bei Russisch bin ich nicht so sicher; dort scheint Transskription eher üblich zu sein, und mit dem kyrillischen Alphabet geht es auch viel besser.

Eventuell kann man auch das Original stehenlassen und eine Art Aussprachehilfe oder Erklärung in Klammern dazuschreiben.

Bei Firmennamen kann man noch überlegen, ob man die Rechtsform des Unternehmens umschlüsselt - wenn es also beispielsweise im japanischen Recht eine Unternehmensform gibt, die unserer deutschen GmbH entspricht, würde ich in einer Übersetzung ins Japanische wohl die dort übliche Bezeichnung nehmen. Ansonsten würde ich Eigennamen (egal ob von Personen, Städten oder Firmen) unangetastet lassen.

Das würde ich mich auch nicht trauen. Irgendwelche subtilen Unterschiede gibt's garantiert, die einem dann auf die Füße fallen, wenn eine bestimmte Sorte von Anwälten das merkt.

Viele Grüße vom Længlich

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Mein aktueller Gruß ist:
Abenaki (Maine [USA], Montréal [Canada])