Hi,
IMHO (und unter Berücksichtigung von IANAL) gilt aber: Bilder, die von öffentlichem Grund und Boden aus gemacht werden, sind grundsätzlich nicht "genehmigungspflichtig".
Die Fotos wurden von Privatgelände gemacht (das Nachbargrundstück ist nicht eingezäunt und gehört einer Wohnungsgenossenschaft).
Wikipedia: Panoramafreiheit, Kriterium „an öffentlichen [Aufnahmeorten]“:
„Die Aufnahme muss von einem öffentlichen Weg, einer Straße oder einem Platz aus gemacht werden. Öffentlich ist der Aufnahmeort, wenn er jedermann frei zugänglich ist und im Gemeingebrauch steht; dies gilt auch für privates Gelände, wie Privatwege und Parks, wenn sie für jedermann frei zugänglich sind.“
kann Dir höchstwahrscheinlich auch nur ein Anwalt verbindlich Auskunft erteilen.
Da ich keine Rechtschutzversicherung habe und der Bauträger als großes Unternehmen mit Sicherheit sehr gute Anwälte hat, wollte ich erst mal die Rechtslage ausloten
Dann lass dir von einem Anwalt eine Erstberatung erteilen.
MfG ChrisB
RGB is totally confusing - I mean, at least #C0FFEE should be brown, right?