Gewinnspiele, steuerlich absetzten?
Steuerflüchtling
- meinung
Hallo,
ich möchte gerne mit meiner Firma ein Gewinnspiel veranstalten. Hierzu muss ich natürlich den Hauptpreis einkaufen.
Die Frage für mich ist, kann ich das steuerlich geltend machen? Oder bekomme ich nur die MwSt wieder?
Danke
Hallo,
ich möchte gerne mit meiner Firma ein Gewinnspiel veranstalten. Hierzu muss ich natürlich den Hauptpreis einkaufen.
Die Frage für mich ist, kann ich das steuerlich geltend machen? Oder bekomme ich nur die MwSt wieder?
Das klingt für mich nach einer normalen Betriebsausgabe ... aber ich bin kein Steuerberater ;-)
Grüße
Erik
Hello,
ich möchte gerne mit meiner Firma ein Gewinnspiel veranstalten. Hierzu muss ich natürlich den Hauptpreis einkaufen.
Seit wann kaufen Gewinnspielveranstalter den Hauptpreis den wirklich ein?
Ich dachte immer, es gäbe nur Trostpreise und eine Heizdecke, die man zuvor bezahlen muss.
*scnr*
Liebe Grüße aus dem schönen Oberharz
Tom vom Berg
ich möchte gerne mit meiner Firma ein Gewinnspiel veranstalten. Hierzu muss ich natürlich den Hauptpreis einkaufen.
Die Frage für mich ist, kann ich das steuerlich geltend machen? Oder bekomme ich nur die MwSt wieder?
Ja aber es gibt sowas wie eine Glücksspielsteuer und die liegt - wenn das Spiel überhaupt genehmigt wird - bei bis zu 80%. Aber hier hilft nur "durchfragen".
ich möchte gerne mit meiner Firma ein Gewinnspiel veranstalten. Hierzu muss ich natürlich den Hauptpreis einkaufen.
Die Frage für mich ist, kann ich das steuerlich geltend machen? Oder bekomme ich nur die MwSt wieder?
Übrigens ist mir noch was eingefallen. Der Vorsteuerabzug ist nur in Verbindung mit der Umsatsteuerpflicht drin. Wer also die MwSt zurück will für die Lotteriepreise, der muss für die Lose dann die Umsatzsteuer abführen. Das wiederum bedeutet: Wenn es für mehr als 17.500 Euro lose sind (unter diesem Jahresumsatz ist man Kleinunternehmer) dann besteht grundsätzlich die Umsatsteuerpflicht.
Hi!
Wenn es für mehr als 17.500 Euro lose sind (unter diesem Jahresumsatz ist man Kleinunternehmer) dann besteht grundsätzlich die Umsatsteuerpflicht.
So einfach ist das nicht. Man kann die Kleinunternehmerreglung beantragen, wenn der Umsatz inklusive Umsatzsteuer voraussichtlich 17.500 € im Gründungsjahr und 50.000€ im Folgejahr nicht übersteigt. Man kann aber auch darauf verzichten, was mitunter die bessere Wahl ist, besonders wenn man selbst viele Ausgaben hat. Besser kommt man ohne die Reglung, wenn man viele Geschäfte mit absatzfähigen Partnern macht, denn dann ist der Nettopreis für beide der Endpreis. Hat man vor allem mit Konsumenten zu tun, dann ist der Kleinunternehmer gegenüber dem Umsatzsteuerpflichtigen im Vorteil, weil letzterer zu seiner Kalkulation noch die USt draufschlagen muss. Der Kleinunternehmer streicht den gesamten Betrag ein, was ihm an der Stelle einen Vorteil bringt.
Lo!