Hallo Gary
Ok, kannst du das noch mal auf deutsch wiederholen?
Ein Internet-Provider wäre laut § 8 TMG nicht für das haftbar, was seine Kunden tun.
Ein Anschlussinhaber der z.B. anderen WG-Nutzern Internetzugang gewährt oder ein offenes WLAN betreibt haftet nach bisheriger überwiegender Rechtsprechung zivilrechtlich als Störer.
Meines Wissens ist diese Haftungsfrage für den Fall eines Internetcafé-Betreibers bisher noch nie geklärt worden.
(Filesharing: Haften Gastwirte für offenes W-LAN?)
Wie Alexander schon schrieb, solltest du die möglichen rechtlichen Probleme mit einem fachkundigen Anwalt besprechen.
Auf Wiederlesen
Detlef
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