Detlef G.: OT:Fragen zu einer Existenzgründung...

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Hallo Martin

Das war mir so selbstverständlich, dass ich gar nicht darauf hingewiesen habe. Schon die Tatsache, dass du Speisen und/oder Getränke anbietest, impliziert die Pflicht, auch Toiletten vorzuhalten.

Soweit ich weiß:
Es kommt nicht primär auf das Anbieten von Speisen und Getränken an, sondern auf das Anbieten von Plätzen, diese einzunehmen.
Reine Imbiss-, Getränke- oder Eisstände brauchen keine vorzuhalten, sobald diese aber Tische aufstellen sieht es anders aus.

Unabhängig davon, wäre auch der Rest seines Geschäfts kaum ohne ausreichende Toiletten zu betreiben.

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Detlef

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