Was meint ihr?
Aus der Rechtsprechung könnte man ein gewisses Risiko ableiten, daß "Kontakt/Anfahrt" durch das "/Anfahrt" nicht eindeutig genug ist, es den Eindruck erwecken könnte, daß es noch ein anderes "Kontakt", "Impressum" o.ä. geben könnte. Zwei mögliche Links hinter denen die Anbieterkennzeichnung zu finden sein könnte, werden in der Rechtsprechung zumindest potentiell als nicht "leicht erkennbar" (was Der Martin nicht mit zitiert hat) oder nicht "unmittelbar erreichbar" (weil man dem falschen Link folgen könnte) angesehen. Auch wenn ich zu deinem Fall keinen solchen Fall kenne, ich kann mir vorstellen, daß ähnlich entschieden werden könnte, wenn man nach einem zweiten Link sucht, weil der erste Link den oben genanten Eindruck erweckt.
Ich sehe kein Problem darin das "/Anfahrt" im Link wegzulassen oder, wenn es notwendig erscheint, einen extra Link "Anfahrt" zu machen.