Wenn ich über alles, was mich je genervt hatte, ... wenn diese (die Musik) immer mitten im Lied für Werbung abgeschnitten wird, oder weil bald die Werbung kommt und die dann aus zwei Liedern zwei halbe Songs machen).
Sollte ich mal in die Verlegenheit kommen außerhalb des privaten Bereichs (oder in der Art in der man etwas in ein Forum stellt) ein Nutzungsrecht zu erteilen, wird folgendes in den Vertrag aufgenommen.
Das Werk darf nur gänzlich unverändert wiedergegeben, zugänglich gemacht bzw. gesendet oder sonstwie genutzt werden. Das bedeutet insbesondere:
- keine Unterbrechung, nicht durch Werbung und auch nicht durch Sondermeldungen, und keine Verkürzung (einzige Ausnahme ist die außerordentliche Einstellung des Sendebetriebs)
- ausnahmslos keine visuellen oder akustischen Ein-, Aus- bzw. Überblendungen, womit auch und insbesondere über das Werk gelegte Programmankündigungen, Logos oder sonstige Werbung gemeint sind
- Fernsehsender dürfen nur ihr über Jahre oder Monate verwendetes unanimiertes Standard-Senderlogo einblenden, Ausnahmen davon können abgesprochen werden und bedürfen der Zustimmung des Urhebers
Für die Wiedergabe, Zugänglichmachung bzw. Sendung des Werkes die diese Bedingungen nicht erfüllt, wird kein Nutzungsrecht erteilt.
Entnervungs-, Verbesserungs- oder Ergänzungsvorschläge?